Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.